Cookie-Richtlinie
Zuletzt aktualisiert am 26. August 2026. Diese Seite beschreibt die Browser-Speicherung der aktuellen öffentlichen Website.
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Das First-Party-Cookie shipit_consent speichert Ihre Auswahl nach Zweck und verwaltetem Anbieter. Es enthält keine Kontaktdaten und gilt höchstens 180 Tage. Eine neue Richtlinienversion macht eine ältere Auswahl ungültig, damit Sie erneut entscheiden können.
Google Analytics 4
Nach Ihrer Einwilligung in Analyse lädt die Website Google Analytics 4 von Google mit der Mess-ID G-JJT45ZX5QR. Google Analytics kann dann die First-Party-Cookies _ga und _ga_JJT45ZX5QR setzen, um Nutzer und Sitzungsstatus zu unterscheiden. Google nennt für diese Cookies standardmäßig eine maximale Speicherdauer von zwei Jahren. Ohne Einwilligung wird der Google-Analytics-Loader nicht geladen und diese Integration sendet keine Daten an Google.
Google Ads
Nach Ihrer Einwilligung in Marketing lädt die Website das Google-Ads-Tag AW-17945935000. Google kann dann Werbe- und Gerätekennungen verarbeiten, um Kampagnenbesuche und Werbeleistung zu messen. Ohne Marketing-Einwilligung wird dieses Tag nicht geladen. Der frühere Google Tag Manager-Container wird nicht verwendet, und es ist derzeit keine separate Formular-Conversion-Aktion eingerichtet.
Wenn Sie die Analyse- oder Marketing-Einwilligung widerrufen, stoppt die Website weitere Messungen für diesen Zweck. Bereits gespeicherte Cookies können Sie zusätzlich in den Browser-Einstellungen löschen.
Auswahl ändern
Mit der dauerhaften Datenschutz-Schaltfläche unten links können Sie Ihre Auswahl prüfen, ändern oder widerrufen. Notwendige Technologien bleiben aktiv, wenn sie für Website und Auswahl erforderlich sind.
Lokal bereitgestellte Schriftarten
Die Webschriftarten werden von dieser Website selbst ausgeliefert. Beim Laden einer öffentlichen Seite wird keine Schriftdatei von Google Fonts angefordert.